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Die Elektronische Patientenakte: Wissenswertes zur ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit dem 29. April 2025 bundesweit genutzt werden. Sie ist für gesetzliche Versicherte verpflichtend, für privat Versicherte ist sie freiwillig.
Sie ist als digitaler Ordner zur Ablage Ihrer medizinischen Unterlagen zu sehen und funktioniert grundsätzlich auch ohne Smartphone. Rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte haben inzwischen (Stand Ende September 2025) ihre ePA erhalten.
Ab morgen, den 1. Oktober 2025 soll der neue digitale Speicher für Gesundheitsdaten aber erst so richtig im Alltag ankommen. Ab dann wird es für Ärztinnen und Ärzte Pflicht, wichtige Befunde in die E-Akten einzutragen, damit diese für weitere Behandlungen zur Einsicht stehen können.
Daher sind ab 1. Oktober auch alle Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die ePA zu nutzen. Das bedeutet konkret: Wenn Sie eine ePA besitzen (und nicht widersprochen haben), müssen medizinische Einrichtungen bestimmte Daten aus der aktuellen Behandlung in Ihre ePA einstellen. Dazu gehören Dokumente wie Arztbriefe, Befundberichte, Laborwerte und elektronische Arztbriefe.
Wie zu erwarten, hakt es aber bei den technischen Vorraussetzungen: Ende September waren erst ca. 80 Prozent der entsprechenden Praxen mit einem Modul für die ePA ausgerüstet. Noch schlimmer scheint die Lage bei den Krankenhäusern zu sein: Dort erwartet man (nach einer Umfrage) erst für Ende 2026 eine Krankenhausweite Umsetzung.
Ab 2026 soll ein elektronischer Medikationsplan in die ePA integriert werden. Er ergänzt die bereits vorhandene elektronische Medikationsliste und ermöglicht eine präzisere Darstellung der Medikamenteneinnahme.
Die Erweiterung in 2026 soll auch die Dokumentation von Betäubungsmittel-Rezepten, die bisher nicht elektronisch ausgestellt werden können umfassen. Ärzte und Apotheker erhalten dann außerdem die Möglichkeit, rezeptfreie Medikamente wie Nasensprays oder Schmerzmittel in der Akte zu vermerken.
In einer weiteren Ausbaustufe soll eine Volltextsuche und die Option zur Datenübermittlung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit integriert werden. Der komplette Funktionsumfang wird voraussichtlich Anfang 2027 verfügbar sein.