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Grundlagen für den digitalen Nachlass
Ein digitales Leben führt nicht nur die Gen Z, sondern führen alle Personen, die noch im Berufsleben stehen oder die kürzlich noch im Berufsleben standen.
Sowohl E-Mail Dienste, Cloud-Zugänge, Messenger, kostenpflichte Abos zu Apps oder auch Zahlungsdienstleister wie PayPal & Co – vieles, was längst im Alltag etabliert ist, ist an digitale Konten gebunden.
Stirbt ein Mensch oder wird handlungsunfähig, bleiben Verträge trotzdem aktiv, Abbuchungen laufen weiter und wichtige Daten können unerreichbar oder sogar unbekannt sein. Angehörige stehen dann ohne Passwörter, ohne 2FA-Zugriff und teilweise auch ohne rechtliche Grundlage da, um überhaupt handeln zu dürfen.
Der digitale Nachlass beginnt zu Lebzeiten
Alle Daten sollten zentral verwaltet werden und am aktuellen Stand sein. Dazu bietet sich ein Passwort-Manager an (welchen wir schon seit Jahren unseren Kunden immer und immer wieder empfehlen). Zufällig ist so ein Passwort-Manager auch zu Lebzeiten eine enorme Erleichterung. Eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich auch digitale Angelegenheiten einschließt, ist für die rechtliche Grundlage entscheidend. Damit ist es rechtlich geregelt, dass die vertraute Person Online-Konten verwalten, Verträge beenden und Daten sichern darf. Sowohl bei Krankheit als auch nach dem Tod. Im Erbschaftsfall ist es auch wichtig zu wissen, das u.U. zusätzlich auch ein Erbschein oder individuelle Formulare der Banken notwendig sein können.
Was umfasst den digitalen Nachlass?
Die Verbraucherzentrale hat den Begriff digitaler Nachlass wie folgt definiert:
Unter dem Begriff digitaler Nachlass lassen sich zwei Arten von Daten zusammenfassen – zum einen laufende Verträge, die online verwaltet werden, und zum anderen tatsächlich hinterlassene Daten, die Ihnen als Person zugeordnet werden können. Die Liste über Ihren digitalen Nachlass sollte Informationen zu den folgenden Diensten und Verträgen beinhalten:
- E-Mail-Dienste (GMail, T-Online etc.)
- Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, X (ehemals Twitter) & Co)
- Messenger (WhatsApp, Signal, Skype u.a.)
- Cloud-Dienste (Dropbox, iCloud, Google Drive etc.)
- Shopping-Konten (Amazon, Zalando u.a.)
- Streaming-Abos (Spotify, Netflix, Amazon Prime etc.)
Wir haben das um folgende Punkte ergänzt:
- Bank- und Zahlungsdienste (Online-Banking, Kreditkarten, PayPal, Tagesgeld, Depots)
- Versicherungen, Energieversorger, Krankenkasse, Rentenversicherung
- Steuerkonten (Elster), Behördenzugänge, Patientenportale
- Router-, NAS- und Smart-Home-Zugänge
- WLAN-Schlüssel, Software-Lizenzen (z.B. zum Zugriff auf Bestandsdaten), VPN-Zugänge und Recovery-Keys
- 2FA-Backup-Codes und App-Token
Der sichere Zugriff
Selbstverständlich muss gewährleistet sein, dass der mit dem digitalen Nachlass vertrauten Person auch ein physischer Zugang zu den Geräten möglich ist, auf dem der digitale Tresor gespeichert ist. Außerdem muss sie das Hauptkennwort für diesen Datentresor besitzen.
Was oft übersehen wird: Viele gehen davon aus, dass Ehepartner im Ernstfall problemlos auf Konten, Geräte oder Online-Dienste zugreifen können. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Verheiratet sein hilft zwar bei der Erbfolge, verschafft aber keinen (!) unmittelbaren digitalen Zugriff. Weder E-Mail-Postfächer noch Passwort-Manager, Smartphones oder 2FA lassen sich »weil Ehepartner« einfach öffnen.
Ohne geregelten Zugang – also Master-Passwort, Geräte-PIN, und passende Vollmachten bleibt man selbst als Ehepartner schnell außen vor. Es existiert zwar ein gesetzliches Ehegatten-Notvertretungsrecht - aber das gilt nur in akuten Gesundheitsfragen und ist zeitlich befristet. Für Bank-, Vertrags- oder Digitalzugriffe benötigt man auf jeden Fall eigene Vollmachten, idealerweise ergänzt um eine Vorsorgevollmacht mit digitalem Bezug.
Natürlich muss auch geregelt sein, das die Vertrauensperson informiert ist oder wird und wo die Passwort-Datenbank liegt, welche Geräte betroffen sind und wie der Zugriff funktioniert. Das ist keine Option, sondern Pflicht – ohne diese Information bleibt jede Vorsorge wirkungslos. Das kann z.B. zwischen Ehepartner beidseitig erfolgen, aber auch die Einbeziehung eines Notars ist eine sinnvolle Option, denn es ist nicht ausgeschlossen, das z.B. beide Partner bei einem Umfall verunglücken und somit benötigen die nächsten Verwandten den Zugriff auf die Daten.
Fazit zum digitalen Nachlass
Die digitale Vorsorge ist nichts, worüber man sich einmal Gedanken machen sollte - sie ist eine Notwendigkeit mit Priorität.
Wer heute Online-Banking nutzt, Cloud-Dienste verwendet oder digitale Verträge abschließt, sollte auch regeln, was im Ernstfall damit geschieht.
Die Verantwortung endet nicht beim Passwort – sie beginnt dort. Am besten setzt man sich sofort damit auseinander - oder man setzt sich zumindest eine fixe und nahe Frist dafür.