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Microsoft Teams kann ab Dezember die Büroanwesenheit erfassen!
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icrosoft plant, über eine neue Funktion die tatsächliche Anwesenheit im Bürogebäude zu erfassen.
Ab Dezember diesen Jahres soll Teams eine neue Funktion beinhalten, die anzeigt, wo sich Mitarbeiter befinden: im WLAN-Netzwerk ihres Arbeitsplatzes oder im Homeoffice. Die Informationen zum Standortstatus soll sich dabei ohne manuelle Eingabe selbstständig aktualisieren.
Die Funktion zur Standort-Ermittlung soll laut Microsoft zunächst standardmäßig nicht eingeschaltet sein. Die Aktivierung liegt daher in der Hand des Arbeitgebers - eine Zustimmung der Endnutzer ist üpbrigens erforderlich.
Die Standort-Ermittlung erfolgt durch die Auswertung der SSID (= Name des WLANs) des Büros, die Administratoren im System hinterlegen müssen. Microsoft Teams verwendet übrigens Geodaten bereits für andere Funktionen wie Notrufe und die Verbesserung der Anrufqualität.
Die angekündigte Funktion erfasst den Standort nur in Bezug auf das Unternehmens-WLAN und setzt den Status des Nutzers auf das hinterlegte Gebäude. Sie ist bis jetzt nicht darauf ausgelegt, eine ständige Geolokalisierung außerhalb der Arbeitsumgebung durchzuführen.
Übrigens: Microsoft hat noch weitere Werkzeuge für die Überwachung am Arbeitsplatz vorgestellt. Dazu gehört das Copilot-Dashboard, das zeigt, welche Mitarbeiter wie häufig KI-Funktionen in Microsoft-Software sowie im Betriebssystem verwenden. Damit soll vordergründig die Akzeptanz für KI gemessen werden.
Wie ist es um den Datenschutz bestellt?
Experten sind der Meinung, das die rechtliche Zulässigkeit im Wesentlichen von der Einwilligung der Mitarbeiter und dem Zweck der Datenerfassung abhängt. Das Unternehmen muss die freiwillige und informierte Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters einholen.
Bei uns in Deutschland (oder einem anderen Staat mit ähnlichem Arbeitsrecht), das ein Mitbestimmungsrecht vorsieht, muss der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließen. Das soll Kontrollmissbrauch ausschließen.
Ohne die Freiwilligkeit der Mitarbeiter und klare Regeln zur Nutzung würde die Funktion wahrscheinlich gegen geltendes europäisches und deutsches Datenschutz- und Arbeitsrecht verstoßen.