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Neuigkeiten bei Domainbestellungen und whois-Abfragen - was sich 2025 / 2026 ändert
Seit dem 6. Dezember 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben zur Bereitstellung von Domain-Registrierungsdaten.
Vor Inkraftreten der DSGVO konnte man für die meisten Domainendungen problemlos recherchieren, wer als Inhaber von bestehenden Domains dafür registriert ist. Durch die DSGVO durften diese Daten nicht mehr frei einsehbar sein - was für Domaintransfers und andere Vorgänge den Aufwand und die Machbarkeit unnötig erhöht hat.
Hintergrund ist die nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie. Die Regelungen wirken sich unmittelbar auf die DENIC-Domainabfrage (whois) für .de-Domains aus.
Was ändert sich konkret?
Die Domainabfrage stellt künftig zusätzliche Informationen bereit, um mehr Transparenz und eine bessere Erreichbarkeit im Internet zu gewährleisten.
Neu ist außerdem die verbindliche Hinterlegung einer telefonischen Kontaktmöglichkeit.
Grundsätzlich gilt:
Unabhängig davon, ob eine Domain auf eine natürliche oder juristische Person registriert ist, wird bei jeder .de-Domain das jeweils verwaltende DENIC-Mitglied veröffentlicht. Das DENIC-Mitglied ist der Provider, über den die Domain registriert und administrativ betreut wird (Internet X, IONOS und andere große Anbieter).
Anzeige der Daten im Detail:
Bei Domains juristischer Personen (Beispiel: Die Domain ist direkt z.B. auf eine GmbH registriert) werden künftig öffentlich angezeigt:
- Name und Anschrift des Domaininhabers
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Datum der Domainregistrierung
- Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds (das ist dann unser Domainregistrar, z.B. Internet X)
Bei Domains natürlicher Personen (Beispiel: Die Domain der XYZ GmbH z.B. auf deren Inhaber Max Mustermann registriert) bleiben personenbezogene Inhaberdaten aus Datenschutzgründen weiterhin geschützt. Öffentlich sichtbar sind hier:
- Datum der Domainregistrierung
- Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds (das ist dann wieder unser Domainregistrar, z.B. Internet X)
Damit ist sichergestellt, dass es zu jeder .de-Domain eine klar benannte und kontaktierbare Stelle gibt, auch wenn die Inhaberdaten selbst nicht veröffentlicht werden dürfen.
Darüber hinaus können Dritte – beispielsweise Rechteinhaber oder Behörden – nach wie vor bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und nach Einzelfallprüfung Einsicht in nicht öffentlich sichtbare Daten erhalten.
Phase 2
In Phase 2, die am 14. April 2026 startet, werden Kontakt- und Domainaufträge durch Syntax- und Plausibilitätschecks einem Risk Assessment unterzogen. Zudem wird die Gültigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse aktiv überprüft.
Was geschieht, wenn sich bei Datenprüfungen Auffälligkeiten zeigen?
War die Domain (z.B. wegen kleinerer Auffälligkeiten an den Inhaberdaten), zunächst bloß vorläufig, unter dem Vorbehalt der fristgerechten Verifizierung, konnektiert und nutzbar, wird sie nun dekonnektiert und damit inaktiviert. Schlägt die Verifizierung nach Mahnung und erneuter Fristsetzung weiterhin fehl, so wird die betreffende Domain durch DENIC gekündigt und gelöscht.